mind. Realschulabschluss oder abgeschlossene Ausbildung Pflegefachhelfer*in
Pflegefachmann*frau
Neue Pflegeausbildung
Ab 1. Januar 2020 wird das neue Pflegeberufegesetz das Altenpflegegesetz sowie das Krankenpflegegesetz ablösen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Ausbildung zu modernisieren, attraktiver zu machen und den Berufsbereich Pflege auszuweiten. Künftig werden die Ausbildungen zur Altenpflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflege in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Kern des Pflegeberufegesetzes ist die Einführung einer dreijährigen generalistischen beruflichen Ausbildung mit dem Abschluss als
Alle Auszubildenden haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Bei Beginn der Ausbildung musst Du Dich nicht für einen Pflegeberuf entscheiden. Du bist viel flexibler bei der Wahl bei deinem zukünftigen Einsatzgebietes.
Die neuen Pflegekräfte
• haben Fähigkeiten in allen Pflegebereichen
• können sich spezialisieren
• lernen von erfahrenen Pflegekräften
• müssen kein Schulgeld bezahlen und erhalten Lohn
Die Ausbildung in der Generalistischen Pflege ist kostenlos, denn Deine Schulgebühren werden vom Freistaat Bayern übernommen bzw. getragen. Du bekommst zusätzlich ein Ausbildungsgehalt, das von Deiner Ausbildungseinrichtung übernommen wird. Unter gewissen Voraussetzungen ist die Ausbildung förderberechtigt.
Bitte schicke uns Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen zu. Nach Eingang laden wir Dich gerne zu einem persönlichen Aufnahmegespräch ein und freuen uns, Dich persönlich kennen zu lernen.
• Bewerbungsschreiben, Lebenslauf mit Foto
• Mittlerer Schulabschluss
• Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs (Gesundheitszeugnis – nicht älter als 3 Monate)
• Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Belegart „NE“ (wird mithilfe der Schule beantragt)
Deshalb BBZ Erbendorf
• Wir haben die Erfahrung seit über 10 Jahren
• Wir haben die Kompetenz: Wir fördern und fordern Dich und bleiben auf dem neuesten Stand der Wissenschaft
• Bei uns stehst Du im Mittelpunkt