Ablauf
Während der praktischen Ausbildung hast Du auch die Möglichkeit einen Vertiefungsbereich zu wählen. Im dritten Jahr steht den Azubis zur Wahl, ob sie die generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau abschließen, oder ob sie einen gesonderten Abschluss erwerben wollen. So kann ein Abschluss in der „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ oder „Altenpflege“ angestrebt werden.
Voraussetzung für die Ausbildung ist eine zehnjährige allgemeine Schulausbildung. Junge Erwachsene, die einen neunjährigen Schulabschluss absolviert haben, können eine Ausbildung zur Pflegehelferin bzw. zum Pflegehelfer oder zur Pflegeassistenz abschließen. Solltest Du dich danach entscheiden, eine weiterführende Ausbildung zu beginnen, wird die Ausbildungszeit zum/zur Pflegefachmann*frau von drei auf zwei Jahre verkürzt.
Ziele
Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Ausbildung zu modernisieren, attraktiver zu machen und den Praxisbezug zu vertiefen. So soll dem Mangel an Pflegekräften entgegengewirkt und der Berufsbereich Pflege ausgeweitet werden. Kern des Pflegeberufegesetzes ist die Einführung einer dreijährigen generalistischen beruflichen Ausbildung mit dem Abschluss als „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Du bist als Absolvent/-in der neuen Ausbildung in allen Versorgungsbereichen flexibel einsetzbar. Das Beste: Die Ausbildung ist ab sofort kostenfrei.
Bei Beginn der Ausbildung musst Du dich nicht für einen Pflegeberuf entscheiden. Du bist viel flexibler bei der Wahl Deines zukünftigen Einsatzgebietes.
• Arbeiten mit und am Menschen
• Teamarbeit
• Sehr weite Fachgebiete
• Qualitative Standards
• Pflege entwickelt sich immer weiter
• Arbeitseinsatz ohne zusätzliche Anerkennung